Allgemeine Geschäftsbedingungen

11. Schadensersatzansprüche und weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen
Mangelfolgeschäden, solange diese nicht aus Fehlern von uns zugesicherter Eigenschaften
resultieren, sind ausgeschlossen. Der Kunde hat jedes Tier nach Erhalt in einer ausreichenden
Quarantäne zu pflegen, um Schädigungen an anderen Tieren zu vermeiden. Der Ausschluss gilt
nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens des
Verkäufers oder des Fehlens einer schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Der Verkäufer übernimmt
keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Haltung beim Kunden (z.B. falsche Wasser-
werte, Temperatur, Fütterung etc.) entstehen Besondere Hinweise bei der Versendung lebender
Tiere und der Gewährleistung auf dem Transportweg: Es liegt in der Natur der Sache, dass einmal
ein Tier den Transportweg zum Kunden nicht in einwandfreiem Zustand oder nicht übersteht.
Leider kann für lebende Tiere keine Gewährleistung in Form von Rückerstattung oder Nachlieferung
angeboten werden. Bei Ankunft verletzte oder tote Tiere werden in der Höhe ihres Wertes dem
Kundenkonto gutgeschrieben und können mit der nächsten Bestellung verrechnet werden. Um die
Reklamation bearbeiten zu können, ist es notwendig, entweder die gerügten Tiere zu fotografieren
und dieses Bild (z.B. per e-mail) an den Verkäufer zu senden oder aber die gerügten Tiere in
getrocknetem Zustand einzusenden. Die Reklamation muss innerhalb von 24 Stunden nach
Zustellung erfolgen.


12. Ist die Zustellung am geplanten Anlieferungstag durch Verschulden des Käufers nicht möglich,
erlischt jegliche Gewährleistung für lebende Tiere. Hierzu zählt auch eine mangelnde Zustellung
wegen einer fehlerhaften oder unvollständigen Anschrift sowie eine fehlende Telefonnummer.

13. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verkäufer nicht. Fremdgarantien
(Leistungs- versprechungen von Herstellern an den Kunden) begründen keine Leistungs-
verpflichtung des Verkäufers. Der Kunde ist daher verpflichtet, die Voraussetzungen für die
Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie auf eigene Kosten herzustellen.



 
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